Zahlungsverzug
Die rechtlich zulässigen Maßnamen zur Geldeintreibung in Spanien
II.
Sie erteilen uns den Auftrag und schicken uns Kopien der anspruchsbegründenden Unterlagen (Bestellungen, Rechnungen, Verträge, Schuldanerkenntnisse, Korrespondenz, Transportunterlagen usw.). Auf jeder Kopie benötigen wir Ihre schriftliche Bestätigung (Stempel und lesbare Unterschrift), dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Wir kümmern uns um den Rest.
III.
Wir leiten alle zur Verfügung stehenden, rechtlich zulässigen Maßnamen ein, um den säumigen Schuldner zur Zahlung zu bewegen.
Wir führen eigene Bonitätsprüfung durch, besorgen die aktuellsten Handelsregisterauszüge oder gegebenenfalls die Bescheinigungen aus der Evidenz der Unternehmer, wir schreiben den Schuldner an, rufen ihn an und besuchen ihn, falls dazu Notwendigkeit besteht. Ihrem Schuldner machen wir sehr schnell klar, dass Ihre Sache in guten Händen ist. Sie werden laufend, selbstverständlich auf deutsch, über den Sachstand informiert. Unser Telefon, Telefax, Emailadresse stehen Ihnen ständig zur Verfügung.
IV.
Stellen wir fest, dass Ihr Schuldner über kein pfändbares Vermögen verfügt, dann tragen auch wir das volle Kostenrisiko mit und geben Ihnen die Sache zurück, ohne dafür Gebühren zu erheben. 
V.
Wenn sich die Einleitung gerichtliche Schritte als notwendig erweist, werden Sie hierüber unverzüglich informiert. Wenn Sie es wünschen, reichen unsere erfahrenen Anwälte die erforderlichen Klagen ein. Gerichtliche Maßnahmen werden nur aufgrund Ihrer ausdrücklichen Weisung veranlasst. Sie erteilen unseren Anwälten die Vollmacht. Auch im gerichtlichen Verfahren gilt unsere Devise - volle Kostentransparenz für unsere Kunden. Die Gerichts-, Übersetzungs- und Anwaltskosten werden Ihnen vorab, vor jeder Mandatserteilung detailliert dargelegt. Ihre Kostenbelastung ist von Anfang an voll kalkulierbar.
VI.
Auch in der Phase des Gerichtsverfahrens halten wir Sie auf dem laufenden und informieren regelmäßig über den Sachstand. Sie können auch jederzeit direkten Kontakt zu unseren Anwälten aufnehmen, die Sie persönlich über Ihre Angelegenheit informieren. Alle unsere polnischen Anwälte sprechen selbstverständlich deutsch.
VII.
Nach der Erwirkung des Titels leiten wir unverzüglich die Zwangsvollstreckung ein. Wir unterstützen den Gerichtsvollzieher und helfen ihm, pfändbares Vermögen der Schuldner zu finden.
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